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   OLG Köln, 28.07.1993 - 11 U 42/93   

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https://dejure.org/1993,4385
OLG Köln, 28.07.1993 - 11 U 42/93 (https://dejure.org/1993,4385)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.07.1993 - 11 U 42/93 (https://dejure.org/1993,4385)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juli 1993 - 11 U 42/93 (https://dejure.org/1993,4385)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kreuzung; Zusammenstoß; Vorfahrt; Verletzung; Wartepflichtiger; Anschein; Überholen; Haftungsquote

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem in der Vorfahrtstraße entgegenkommend überholenden Fahrzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 191
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.06.1982 - VI ZR 119/81

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug nach

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.1993 - 11 U 42/93
    Wenn auf einer Kreuzung zwei Kraftfahrzeuge zusammenstoßen, spricht der erste Anschein in der Regel zwar für eine Vorfahrtverletzung des Wartepflichtigen (BGH NJW 82, 2668 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 11.11.1988 - 11 U 68/88

    Anscheinsbeweis; Vorfahrtverletzung; Wartepflichtiges Kraftfahrzeug; Einbiegen

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.1993 - 11 U 42/93
    Die Gegenmeinung, wonach der in eine Vorfahrtsstraße Einbiegende nicht darauf vertrauen darf, ein von rechts kommender Vorfahrtberechtigter werde nicht unversehens zum Überholen ausscheren und damit die zunächst freie andere Fahrbahnhälfte für sich beanspruchen (OLG Düsseldorf VRS 60, 416; OLG Oldenburg VRS 78, 25), überdehnt die Wartepflicht in einer Weise, die über das im Interesse der Verkehrssicherheit Gebotene hinausgeht und bei gewissenhafter Befolgung die Flüssigkeit des Verkehrs erheblich beeinträchtigen würde.
  • OLG Düsseldorf, 20.10.1980 - 1 U 37/80

    Fahrzeuge; Gegenfahrbahn; Rechtsabbieger; Verkehr; Straßenrand

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.1993 - 11 U 42/93
    Die Gegenmeinung, wonach der in eine Vorfahrtsstraße Einbiegende nicht darauf vertrauen darf, ein von rechts kommender Vorfahrtberechtigter werde nicht unversehens zum Überholen ausscheren und damit die zunächst freie andere Fahrbahnhälfte für sich beanspruchen (OLG Düsseldorf VRS 60, 416; OLG Oldenburg VRS 78, 25), überdehnt die Wartepflicht in einer Weise, die über das im Interesse der Verkehrssicherheit Gebotene hinausgeht und bei gewissenhafter Befolgung die Flüssigkeit des Verkehrs erheblich beeinträchtigen würde.
  • OLG Karlsruhe, 30.03.1977 - 2 Ss (B) 77/77

    Der Wartepflichtige ist zu einem weiteren Warten auf der untergeordneten Straße

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.1993 - 11 U 42/93
    Denn wenn dieser zunächst noch nicht mit dem Überholen begonnen und seine Überholabsicht auch nicht erkennbar angezeigt hatte, durfte der Wartepflichtige einbiegen (BGH a.a.O., OLG Karlsruhe DAR 77, 248; h.M.).
  • LG Saarbrücken, 28.03.2014 - 13 S 196/13

    Haftung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtverletzung im Kreisverkehr

    Die in der Rechtsprechung für das Abbiegen nach rechts angenommenen Ausnahmen von diesem Grundsatz betreffen nicht den Fall einer Kollision mit einem aus Sicht des Abbiegenden von links herannahenden Verkehrsteilnehmer (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1982 aaO; OLG Brandenburg aaO; OLG Köln, aaO; OLG Köln, VersR 1994, 191; noch weitergehend OLG Oldenburg, VRS 78, 25).
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